Wahlen

Wer wird gewählt?

Es werden die vier studentischen Vertreter*innen für den Senat, aus jedem Fachbereich ein studentischer Vertreter*innen für den jeweiligen Sektionsrat und jeweils zwei Mitglieder für die Fachbereichsräte gewählt. Im Sektionsrat werden zusätzlich zwei weitere Vertreter*innnen gewählt, die nur bei Fragen, die die QSG-Mittel betreffen stimmberechtigt an den Sitzungen teilnehmen. Für die Besetzung der Gremien innerhalb der Verfassten Studierendenschaft werden 23 Vertreter*innen für das Studierendenparlament sowie in jedem Fachbereich sieben Vertreter*innen für das Studienfachschaftswahlgremium gewählt.

Wer darf wählen?

Bei der Wahl der studentischen Vertreter*innen in den Senat sind alle ordentlich eingeschriebenen und nicht beurlaubten Studierenden der Uni Konstanz wahlberechtigt.

Den studentischen Vertreter*innen des Fachbereichs Physik im Sektionsrat der mathematisch-naturwissenschaftlichen Sektion, die studentischen Mitglieder des Fachbereichsrats Physik, sowie die Mitglieder des Studienfachschaftswahlgremiums Physik dürfen alle im Hauptfach Physik ordentlich eingeschriebenen und nicht beurlaubten Studierenden wählen.

Wie wird gewählt?

Gewählt wird normalerweise in geheimer Wahl auf Ebene K5. Es ist möglich, bis ca. 1 Woche vor der eigentlichen Wahl bei der Universitätsverwaltung Briefwahlunterlagen anzufordern.

Alternativ wurde in Coronazeiten online über das Portal POLYAS gewählt.

Bei der Wahl zum Senat hast du 4 Stimmen, die du auf die vorgeschlagenen Studierenden so verteilen kannst, dass du einem oder mehrere Bewerber*innen eine oder zwei Stimmen gibst. Du darfst keiner einzelnen Person mehr als zwei Stimmen geben. Bei der Wahl zum Studierendenparlament hast du 4 Stimmen und bei der Wahl zum Studienfachschaftswahlgremium 7 Stimmen. Auch hier dürfen nicht mehr als zwei Stimmen pro Bewerber*in abgegeben werden.

Bei der Wahl der studentischen Vertreter*innen im Sektionsrat hast du eine Stimme, die du entweder einem der vorgeschlagenen Bewerber geben kannst oder einer beliebigen Person, deren Namen du im Wahlzettel einträgst und die wählbar sein muss. Dasselbe gilt für die Wahl zum Fachbereichsrat, allerdings hast du hier zwei Stimmen. Ein*e Bewerber*in darf maximal eine Stimme erhalten.

Unsere Wahlvorschläge

Wir stellen dir jedes Jahr vor den Wahlen in der Fachschaftssitzung unsere Kandidaten und Kandidatinnen für die Gremien vor. Für den Sektionsrat kandidiert jeweils ein*e Studierende*r und ein*e Stellvertreter*in, für den Fachbereichsrat je zwei Studierende und Stellvertretende. Für das Studienfachschaftswahlgremium jeweils sieben Studierende.